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Aktuelles

Ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge verfassungswidrig?

Verfasst am 07. Mai 2022

Das FG Niedersachsen ist dieser Auffassung (7 K 120/21).

Die Begründung läge, sollte das BVerfG diese Meinung teilen, in der nicht gleichmäßigen Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit, also ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Abgeltungsteuer ist nach der Auffassung des Gerichts zur Verwirklichung eines effektiven Steuervollzugs nicht geeignet. Auch hätten sich die Möglichkeiten zur Erfassung ausländischer Kapitalerträge verbessert.

 

Erstattungsberechtigter bei Steuerzahlung ohne rechtlichen Grund (Organschaft USt)

Verfasst am 25. April 2022

Wird eine Steuer ohne rechtlichen Grund bezahlt, weil diese z. B. später herabgesetzt werden muss, ist erstattungsberechtigt immer nur derjenige, auf dessen Rechnung bezahlt wurde, aber nicht derjenige, auf dessen Kosten bezahlt worden ist (BFH VII R 20/18).

Im entschiedenen Fall wurde bei einer angenommenen Organschaft die USt-Zahlung von der Organgesellschaft auf Rechnung des Organträgers bezahlt. Da tatsächlich keine Organschaft vorlag, war fraglich, an wen die Überzahlung zu erstatten war. 

Nach dem Urteil des BFH lag der Fall eindeutig: Es wurde auf Rechnung des Organträgers bezahlt, also konnte nur dieser die Erstattung. beanspruchen. Dass tatsächlich die Organgesellschaft geleistet hat, war unbeachtlich.

 

Unterbrechung Zahlungsverjährung durch BZSt-Abfrage

Verfasst am 07. April 2022

Die steuerliche Zahlungsverjährung wird unterbrochen und damit nach § 231 Abs. 3 AO die Frist erneut in Gang gesetzt, wenn das Finanzamt eine Wohnsitzermittlung durch eine Abfrage beim BZSt durchführt (BFH VII R 21/19). Ob der Steuerpflichtige von dieser Anfrage erfährt oder nicht, ist bedeutunglos.

Realteilung: Zurechnung Gewinn aus Sperrfristverletzung

Verfasst am 26. März 2022

Der Gewinn aus einer Sperrfristverletzung wird grds. allen Mitunternehmern zugerechnet. Das BMF lässt hierbei jedoch auch abweichende vertragliche Vereinbarungen zu.

Resultiert der Gewinn aus einer Sperrfristverletzung jedoch aus einer innerhalb der Sperrfrist vorgenommenen Betriebsveräußerung, so erfolgt die Zurechnung - auch ohne vertragliche Vereinbarung - beim Verletzer der Sperrfrist (BFH VIII R 14/19).

Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb - Sonderbetriebsvermögen II?

Verfasst am 12. März 2022

Hat eine Komplementärgesellschaft einen eigenen Geschäftsbetrieb zählen nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Anteile nicht zum Sonderbetriebsvermögen II. Etwas anderes soll aber gelten, falls Geschäftsbeziehungen zur GmbH & Co. KG bestehen.

Dem widerspricht der BFH: Die Anteile einer Komplementärgesellschaft mit eigenem Geschäftsbetrieb zählen nicht zum Sonderbetriebsvermögen II. Das gilt auch dann, wenn es Geschäftsbeziehungen zur GmbH & Co. KG gibt (BFH IV R 15/19).

© Wolfgang Eggert