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Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG
Verfasst am 04. März 2023
Die Entscheidung des BFH ist eindeutig: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) steuerpflichtig. Da auch das BMF dieser Auffassung ist, kann die Frage als beantwortet angesehen werden.
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