Ich berate und unterstütze Kollegen und Kolleginnen in allen Fragen des Steuerrechts, die in der typischen Steuerkanzlei auftreten. Zu einzelnen Aufgabenstellungen leiste ich eine wertvolle und rechtssichere Unterstützung, die aber zugleich im Blick behält, was bei Mandanten und in der Kanzlei in wirtschaftlich vernünftiger Weise umsetzbar ist.
Haben Sie nur selten Probleme mit der Finanzverwaltung und führen deshalb nicht regelmäßig gerichtliche Auseinandersetzungen durch? Ich biete Ihnen im Bedarfsfall meine Unterstützung bei Verfahren, die am Finanzgericht und am Bundesfinanzhof zu führen sind. Insbesondere durch meine umfangreiche Schulungstätigkeit bin ich mit den aktuellen Entwicklungen, aber auch sog. entstehendem Recht bestens vertraut.
Aber auch bei schwierigen Betriebsprüfungen kann ich Sie gerne unterstützen. Ich kenne beide Seiten aufgrund meiner früheren Tätigkeit, die auch einige Jahre in der Außenprüfung (Betriebsprüfung) der Finanzverwaltung stattgefunden hat.
Profitieren Sie zudem von meinen sachbezogenen Gutachten, die mit der nötigen Detailschärfe Stellung zu relevanten und uns vorgegebenen Themen nehmen. Ich liefere Ihnen dazu sowohl Stellungnahmen zu Einzelfragen, als auch die Konzeption von z. B. gesamten Umwandlungsvorgängen. Die vorweggenommene Erbfolge im privaten und unternehmerischen Bereich ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit. Anders als bei Fachveröffentlichungen und Kommentaren betrachte und beachte ich dabei die Auswirkung auf alle Steuerarten und verliere auch die Bilanzierungsthemen nicht aus dem Blick.
Ich kümmere mich in Ihrem Sinne; der absolute Mandantenschutz ist dabei selbstverständlich.