Der BFH hat in einem Beschluss entschieden, dass auch ein typisches Handwerkerfahrzeug (Mercedes Benz Vito mit nur zwei Sitzen) zur Versteuerung nach der 1 %-Regelung führen kann. Das galt im Streitfall insbesondere deshalb, weil sich im Privatvermögen kein Fahrzeug befunden hatte.
Hinweis: Der Vito verfügte im hinteren Bereich über keine Einbauten (z. B. Werkzeugfächer).