Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG kann zwar eine Personengesellschaft gewerblich infiziert werden, nicht aber eine Erbengemeinschaft.
Der BFH hat nun unter dem Az. IV R 5/19 entschieden, dass eine ErbGem nicht mehr existiert, wenn diese in eine PersGes "überführt" wird. Ab diesem Zeitpunkt kann es zur gewerblichen Infektion kommen.