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Aktuelles

BMF klärt Zweifelsfrage zu § 6b Abs. 2a EStG großzügig

Verfasst am 17. März 2018

Nach dem Wortlaut des § 6b Abs. 2a Satz 2 EStG kann der entsprechende Antrag nur im Wirtschaftsjahr der Veräußerung gestellt werden.

Mit dem Schreiben vom 7.3.2018 (IV C 6 - S 2139/17/10001 :001) hat das BMF nun verfügt, dass ein Antrag vom Finanzamt auch dann noch zu berücksichtigen ist, wenn die materielle Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheids noch nicht eingetreten ist.

IAB bei PersGes: Bildung Gesamthandsvermögen + Auflösung Sonderbetriebsvermögen

Verfasst am 02. März 2018

Wird im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ein IAB gebildet, so ist es zulässig, die Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen (BFH VI R 44/16).

Da sich der BFH darauf bezieht, beim IAB werde die Gesellschaft insgesamt betrachtet und zu dieser steuerlich das Gesamthands- und das Sonderbetriebsvermögen gehört, kann die Entscheidung auch umgekehrt verstanden werden.

Die Zurechnung aufgrund der Anschaffung erfolgt dort, wo die Investition vorgenommen wird.

EuGH widerspricht § 25 UStG (Margenbesteuerung bei Reiseleistungen)

Verfasst am 17. Februar 2018

Der EuGH hat in zwei wichtigen Punkten der deutschen Auffassung zu § 25 UStG (sog. Margenbesteuerung bei Reiseleistungen) widersprochen:

1.

Die Margenbesteuerung kommt nach dem EuGH-Urteil (C-380/16) auch für B2B-Umsätze zur Anwendung. Das ist sowohl in § 25 UStG ausgeschlossen und wird auch von der Finanzverwaltung im UStAE (Abschn. 25.1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStAE) abgelehnt.

2.

Mit echten Praxisproblemen behaftet ist die Auffassung des EuGH, dass die Möglichkeit des § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG, nämlich die Marge nach den innerhalb eines Besteuerungszeitraums (= Kalenderjahr) erbrachten Leistungen zu ermitteln, nicht mit dem europäischen Recht in Einklang zu bringen ist. Die Einzelmarge steht nämlich häufig bei der Rechnungstellung noch nicht fest, weil in der Reisebranche Rabatte und Vergünstigungen nicht selten nach dem Umsatz einer Reisesaison gewährt werden. Damit steht aber die Höhe der Vorleistungen erst zu einem zu späten Zeitpunkt fest.

 

Landwirtschaft: Flächen ≤ 3.000 qm

Verfasst am 03. Februar 2018

Es ist schon seit längerem der Grundsatz bekannt, dass Flächen ≤ 3.000 qm (von Sondernutzungen abgesehen) keinen landwirtschaftlichen Betrieb darstellen.

Es gilt aber umgekehrt nicht, dass allein aufgrund der Größe eines Grundstücks ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb, der nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG zum Buchwert übertragen werden könnte, vorliegt (BFH VI R 63/15).

Lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern

Verfasst am 20. Januar 2018

Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil 15 K 1122/16 festgestellt, es existiere keine Pflicht, fortlaufende lückenlose Rechnungsnummern zu vergeben. Der Kläger hatte die Nummer aus dem Geburtstdatum des Bestellers und dem Rechnungsdatum erzeugt. Jede Rechnungsnummer war somit nur einmalig vorhanden.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG: Der Gesetzgeber fordert eine "fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen". Ob der BFH das Urteil des FG Köln bestätigt, muss deshalb abgewartet werden. In der Beratung der Mandanten sollte es m. E. vorsorglich nur in Abwehrfällen angewendet werden.

© Wolfgang Eggert