Der sog. Weihnachtsfrieden dauert in der bayerischen Finanzverwaltung vom 21. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2017.
In dieser Zeit werden keine Außenprüfungen angekündigt und begonnen; außerdem werden keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Eine Ausnahme gilt aber in Verjährungsfällen.