Wer die unsägliche Diskussion zur Erfassung unbarer Vorgänge in der (elektronischen) Registrierkasse nachvollziehen will, sei auf mein Editorial in BBK Heft 14/2018 verwiesen. Ergebnisorientiert besteht nunmehr endlich Anlass zum Aufatmen:
Selbstverständlich hatte das BMF schon immer recht, unbare Vorgänge dürfen nicht in der Kasse erfasst werden. Die Frage ist nur, wann waren die zuständige BMF-Beamten das letzte Mal mit einer Geldkarte einkaufen? Wurde der gesamte Einkauf in der Kasse storniert, als sie die Bankkarte zum Bezahlen vorlegten? Dennoch wird auch im neuesten Schreiben (vom 29.6.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10003-09) an den DIHK, den HDE und den ZdH erneut bestätigt, es liegt ein formaler Fehler vor, wenn unbare Vorgänge in der Kasse erfasst werden.
Aber das BMF bedauert immerhin, dass es bisher zu Missverständnissen kam, sowie - Entwarnung für alle, die eine elektronische Kasse einsetzen und dort unbare Vorgänge erfassen - der immer noch gegebene formale Fehler muss als solcher außer Betracht gelassen (!) werden.