Ab dem 1.1.2020 sollten elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) nur noch zulässig eingesetzt werden dürfen, wenn deren manipulationssichere technische Sicherungseinrichtung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurde.
Die Kassenhersteller hatten im Sommer signalisiert, dass diese Frist - auch aufgrund der Vielzahl von umzustellenden oder neu einzurichtenden Kassensystemen - nicht eingehalten werden kann. Das Bayerische Staatministerium für Finanzen und der Heimat hat nun mitgeteilt, dass es eine Festlegung auf Bund-Länder-Ebene gab, wonach eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 gewährt werden wird. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen soll dazu noch ergehen.