Gibt es ein strukturelles Vollzugsdefizit bei Bargeldbetrieben mit offener Ladenkasse, sodass die volle Versteuerung der Bareinnahmen bei Benutzern von Registrierkassen u. U. verfassungswidrig sein könnte?
Der BFH sagt nein (Az. IV R 34/18) und begründet das insbesondere mit der Einführung der Kassennachschau.