Fährt ein Bezieher von Gewinneinkünften ein Elektro- oder Elektrohybridfahrzeug stellt sich die Frage, wie können die häuslichen Ladekosten für den Betriebsausgabenabzug ermittelt werden. Nach einer Verfügung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu folgende Möglichkeiten:
- Nachweis mittels Stromzähler
- Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten
- realitätsgerechte Schätzung
- Verwendung der lohnsteuerlichen Pauschalen
Letztere betragen, falls eine zusätzliche Lademöglichkeit in der Betriebsstätte vorhanden ist 20 € für Elekrofahrzeuge und 10 € (jeweils im Monat) bei Elektrohybridfahrzeugen. Gibt es keine Lademöglichkeit in der Betriebsstätte erhöhen sich die Werte auf 50 € bzw. 25 € je Monat.
Zu ergänzen ist noch, dass es auch - jedenfalls bei dem von mir bevorzugten bayerischen Hersteller - eine App gibt, welche das Aufladen übersichtlich nach Monaten in kWh anzeigt.