Die Finanzverwaltung hat erfreulich schnell reagiert und sinnvolle steuerliche Maßnahmen für die Geschädigten des Hochwassers verfügt. Die wesentlichen Inhalte ergeben sich aus dem Dokument Erlasse_der_Länder_Nordrhein-Westfalen_und_Rheinland-Pfalz_v._16.07.2021_inhaltsgleich.pdf die mittlerweile inhaltsgleich oder nahezu inhaltsgleich auch von anderen Bundesländern übernommen worden sind. Ein bundeseinheitliches BMF-Schreiben ergeht u. U. noch.
Im Bereich der USt ist dieses bereits vorahanden: BMF-Schreiben_v._23.07.2021_III_C_2_-_S_7030_21_10008.pdf