Das Antragsformular, mit dem der Zuschuss (also kein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss) des Freistaats Bayern beantragt werden kann, steht online: Soforthilfe Corona Bayern.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und die Selbständigen der freien Berufe mit bis zu 250 Erwerbstätigen. Eine weitere Voraussetzung ist eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Erwerbstätigen gestaffelt und beträgt zwischen 5.000 € und 30.000 €.
Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung oder der Stadt München zu stellen.