Der BFH hat dem EuGH in dem Verfahren XI R 16/18 u. a. die Frage vorgelegt, wer im Fall einer Organschaft als Steuerpflichtiger und Steuerschuldner anzusehen ist: Ist es der Organträger, so das deutsche Verständnis, oder der gesamte Organkreis?
Letzteres hätte zur Folge, dass alle USt-Bescheide gegenüber den Organträgern rechtsfehlerhaft wären!