Nach einem Urteil des FG Münster (3 K 420/20 Erb) führt ein krankheitsbedingter Wegzug aus dem Familienheim zum Wegfall der Steuerbefreiung. Das Finanzgericht kam zu der Entscheidung, obwohl eine ärztliche Empfehlung vorlag. Die Witwe litt nach dem Tod ihres Mannes an Depressionen und zog in eine Eigentumswohnung um.
Der Fall wäre allerdings auch bei einer abweichenden Würdigung verloren gegangen, da das Haus mit dem Umzug verkauft worden ist (BFH II R 38/16).