Nach dem Urteil des BFH mit den Az. X R 44/17 und X R 45/17 ist eine Pkw-Überlassung bei Angehörigen mindestens dann nicht fremdüblich, wenn eine unbeschränkte und selbstbeteiligungsfreie private Nutzungsmöglichkeit für private Fahrten besteht.
Es ist eine durchaus mögliche Interpretation des Urteils, dass der BFH diese Gestaltungen grundsätzlich nicht "haben will". Wer diese Auffassung teilt, wird Konstellationen wie die im Urteilsfall nicht mehr vereinbaren und die bisher so gestaltenen Fälle beenden.