Der BFH hat in dem Fall II R 38/15 aufgezeigt, dass auch Grundstücksübertragungen zwischen Geschwistern bei der GrESt befreit sein können.
Er nimmt dazu eine Zusammenschau von Befreiungsvorschriften des GrEStG vor und kommt, sofern die anzunehmenden, aber unterbliebenen Zwischenerwerbe bei einem abgekürzten Übertragungsweg steuerfrei gewesen wären, zu keiner Belastung mit GrESt für die direkte Übertragung zwischen den Geschwistern.