Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Kommunikation digitalisiert werden. Ein Schritt dazu wird das elektronische Einspruchsverfahren sein. Die Finanzverwaltung hat bereits eine Schnittstelle für Softwareanbieter freiegeben.
Die DATEV eG hat im Rahmen der DVD 11.0 (August 2017) eine Lösung angekündigt.
Vorteilhaft ist dabei eine automatische Übernahme diverser Daten (Stammdaten), eine Empfangsbestätigung der Finanzverwaltung sowie eine automatische Ablagemöglichkeit im Dokumentenmanagementsystem.