Der BFH hat den ermäßigten Umsatzsteuersatz für das Eintrittsgeld zu einer Sammlung von Eisskulpturen akzeptiert (Az. V R 29/17).
Wichtiger als dieser sicher nicht alltägliche Fall, sind aber die allgemeinen Ausführungen im Urteil: Die Steuerermäßigung gilt auch für Kunstsammlungen, die eigens für eine Ausstellung zusammengestellt wurden. Und die Ausstellung muss nicht dauerhaft sein, was bei den Eisskulpturen ohne Zweifel so gewesen ist.