Die Finanzverwaltung hat alle Einsprüche, welche ein nicht ausschließlich beruftlich oder betrieblich genutztes Arbeitszimmer zum Gegenstand haben, durch die "Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 30.04.2018" zurückverwiesen.
Die Allgemeinverfügung bewegt sich auf der Linie des BFH (GrS 1/14). Außerdem war die Vorlage am BVerfG erfolglos (2 BvR 949/17). Wer dennoch dagegen gegen die Einspruchszurückweisung klagen will, hat nunmehr ein Jahr Zeit.