Die DSGVO muss auch von Steuerkanzleien beachtet werden. Der DStV hat zwei Muster bereitgestellt: Verarbeitungstätigkeiten und Löschkonzept. Diese sind hier zu finden Muster DStV DSGVO.
Anhand der Musterdateien ergeben sich bei deren notwendiger individueller Bearbeitung aber diverse weitere Dokumentationen, sodass die möglichst baldige Beschäftigung mit dem Thema erfolgen sollte. Die DSGVO muss spätstens ab dem 25. Mai 2018 umgesetzt worden sein.