In den letzten Wochen sind vermehrt Zweifel aufgekommen, ob der Sofortabzug bei digitalen Wirtschaftsgütern auch in den Fällen möglich ist, bei denen eine kaufmännische Buchführungspflicht vorhanden ist. Die Zweifel nährten sich aus der Aussage des BMF, es läge kein Wahlrecht i. S. v. § 5 Abs. 1 EStG vor.
Mit dem Schreiben vom 26.4.2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :028) hat das BMF nun mitgeteilt, dass diese Problematik nicht besteht. Auch wer zur Buchführung nach dem HGB verpflichtet ist und in der Handelsbilanz über einen längeren Zeitraum als ein Jahr abschreibt, kann in der Steuerbilanz den Sofortabzug vornehmen.