Das BMF hat sich kurz vor dem Jahreswechsel (Schreiben vom 19.12.2018) der BFH-Auffassung (IV R 11/15) zur unechten Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern angeschlossen. Der Realteilungserlass wurde vollständig neu gefasst.
Auch im BMF-Schreiben (vom 14.03.2006, jetzt in der Fassung vom 27.12.2018) zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung wurden die Folgen gezogen (neues Beispiel 21a).
Im Realteilungserlass wurde - zumindest der Weg des BFH-Urteils IV R 8/12 - zudem die Möglichkeit einer Realteilung auf zwei Personengesellschaften von Seiten des BMF bestätigt.