Der BFH verlangt bei Verlusten eine von der bisherigen BMF-Auffassung abweichende Berechnung; vgl. hier BFH zu Verlusten.
Das BMF folgt nun dieser Auffassung (Schreiben vom 2. November 2018) und lässt die "alte" Berechnung aber letztmals für die Wirtschaftsjahre zu, die vor dem 1.1.2018 begonnen haben.