Der BFH widerspricht der Finanzverwaltung bei der Ortsbestimmung, falls eine Auslieferung über ein sog. Konsignationslager erfolgt: Steht der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung fest, liegt eine Versendungslieferung auch dann vor, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird; BFH-Urteil v. 20.10.2016, V R 31/15.
Die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 1a.2 Abs. 6 Satz 1 UStAE lässt sich damit nicht mehr aufrecht erhalten.