Der BFH hat in zwei Urteilen die sog. "Goldfinger"-Gestaltungen bestätigt. Bei diesen wurde mittels Goldkäufen einer nichtbilanzierungspflichtigen Personengesellschaft ein Steueraufschub (IV R 10/14) oder sogar eine echte Steuerminderung (IV R 50/14) erreicht, für die es keinen echten wirtschaftlichen Hintergrund gab.
Es ist aber nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass derzeit die Gesetzeslage aufgrund von Änderungen - §§ 15b Abs. 3a, 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c und 32b Abs. 1 Satz 3 EStG - eine abweichende ist und die den Urteilen zugrunde liegenden Modelle heute nicht mehr funktionieren würden.